Die schleichende Demontage eines Anwalts

Stolperstein, Cottbus, Bahnhofstraße

Es begann leise, die Eskalation erfolgte in kleinen Schritten und ging letztlich bis zur physischen Vernichtung. Die Cottbuser Anwaltsfamilie Hammerschmidt erlebte den schleichenden Einzug des Faschismus.

Hermann Hammerschmidt kam 1887 als Sohn des jüdischen Anwalts Abraham Hammerschmidt (1858 – 1933) zur Welt. Die angesehene Anwaltsfamilie war erst ein Jahr zuvor in Cottbus angekommen. Die bis dahin in Berlin tätige Kanzlei expandierte. Cottbus, so wurde argumentiert, war nur 100 Kilometer von der Reichshauptstadt entfernt, beide Städte waren durch eine stabile Eisenbahnverbindung schnell in jeder Richtung erreichbar. Kanzleien in Berlin und Cottbus würden sich leicht führen lassen – und Cottbus entwickelte sich rasant. Tuchwebereien und andere Industriezweige sowie der Handel boten jede Menge Arbeit. Rechtstreitereien um Märkte und Marken waren an der Tagesordnung. Die Kanzlei entwickelte sich folgerichtig weiter und nachdem auch die Söhne ihr Jurastudium erfolgreich abgeschlossen hatten, prangte ein großes Messingschild in der Cottbuser Bahnhofstraße 62: „Justizrat Hammerschmidt, Hermann Hammerschmidt, Hans Hammerschmidt – Rechtsanwälte und Notäre“

Quelle: Wolfgang Hammerschmidt

Im Ersten Weltkrieg war Hermann Hammerschmidt als Sanitätssoldat in Frankreich und Russland im Einsatz. Zum Unteroffizier befördert und mit Urkunden der „dankbaren Heimat“ versehen, kehrte er nach Cottbus zurück und nahm seine Arbeit als Anwalt wieder auf. Dass er Jude war, interessierte damals noch keinen. Es folgten arbeitssame, aber letztlich ruhige Jahre. Elisabeth Pawelke, die Ehefrau katholischen Glaubens und Tochter eines Zollbeamten, gebar drei Söhne: Ulrich, Wolfgang und Helmut. Im Jahr der Machtergreifung 1933 verstarb der Familienpatron Abraham Hammerschmidt 75-jährig. Er erlebte noch die Anfänge der Demontage seiner Kanzlei und somit seiner Familie. Am 1. April 1933 bezogen erstmalig SA-Männer Posten vor jüdischen Geschäften und Kanzleien, auch vor der der Hammerschmidts. Die Begründung für diese Aktion lieferte das Cottbuser Landgericht in einer schriftlichen Mitteilung ein paar Tage später, in der es heißt, man solle „ sich der Ausübung des Amtes mit Rücksicht auf die erregte Volksstimmung ab sofort zu enthalten, um sich nicht selbst erheblichen Gefahren auszusetzen“. Angeblich standen die SA-Wachen zum Schutz der jüdischen Geschäfte und Geschäftsstellen, aber jeder Besucher empfand die Situation bedrohlich und wagte sich oft nicht an den Posten vorbei. Dem Schreiben folgte am 5. Mai 1933 ein Vertretungsverbot für alle jüdischen Hammerschmidt-Anwälte, zusätzlich verbunden mit dem Hinweis, sofort das Messingschild am Bürohaus zu entfernen. Der „Cottbuser Anzeiger“, der Abraham Hammerschmidt noch 1931 zum 50-jährigen Juristenjubiläum Hymen auf den Sohn der Stadt angestimmt hatte, verweigerte im Februar 1934 den Abdruck seiner Todesanzeige.

Quelle: Wolfgang Hammerschmidt

Hermann Hammerschmidt wurde vom Wehrkreiskommando der Ausschließungsschein ausgestellt, er wurde als Jude für wehrunwürdig erklärt. Seinen Dienst als Notar hätte er ab dem 14. November 1935 einzustellen, „Stempel und Siegel sind dem Herrn Amtsrichter sofort abzuliefern“. Sein Schließfach bei der Commerz- und Privatbank Cottbus dürfe er nur noch im Beisein eines Beamten der Zollstelle benutzen. Zukünftig dürfte Herrmann Hammerschmidt auch nicht mehr als Anwalt, sondern nur noch als Konsulent, als Berater, tätig sein. Seinen Namen habe er ab sofort den Zusatz „Israel“ beizufügen, verfügte am 04.01.1939 der Kammergerichtspräsident. Die Schikanen gingen immer noch weiter und reichten in Bereiche, an die kaum jemand denkt. Er musste beispielsweise seine Garderobe bei Gerichtsprozessen in der Wachstube belassen, dass ansonsten bei Gerichten vorhandene Anwaltszimmer durfte er nicht mehr betreten. Hinzu kam noch das Verbot der Benutzung der Cottbuser Straßenbahn. Wege zum Gericht mussten zu Fuß gegangen werden. „Deutsche holen nicht den Müll der Juden ab!“, war eine weitere Eskalation. Am 31.12. 1938 wurde die Mülltonnen letztmalig geleert und die Müllabfuhr eingestellt. Es blieb nur, den Müll in einer Hofecke zu zwischenzulagern und mit einem Handwagen selbst zur Sammelstelle zu bringen. Im Dezember 1941 erfolgte dann auch noch der Vermögeneinzug. Die Grundstücke Seminarstraße 35 (der Wohnsitz) und Briefhypotheken, ausgestellt auf die Berliner Str. 154, wurden wegen „staatsfeindlicher Tätigkeit des Juden Hammerschmidt“ enteignet beziehungsweise eingezogen. Wie weit die Schikanen reichten, zeigt ein Brief des Cottbuser Oberbürgermeisters vom 11.01.1943. Darin heißt es: „… ihr Sohn Wolfgang benutzt ständig die Straßenbahn, um mit dem jüngeren weiblichen Straßenbahnpersonal Beziehungen anzuknüpfen… bei dem streng jüdischem Aussehen Ihres Sohnes erregt das naturgemäß in weiten Teilen der Bevölkerung außerordentliche Empörung!“ Der Vater möge im Rahmen seiner Aufsichtspflicht dafür Sorge tragen, dass sein (18-jähriger) Sohn dies unterlässt.

„Verletzung der Aufsichtspflicht“ (Quelle: Wolfgang Hammerschmidt)

Hermann Hammerschmidt wurde wegen der Flucht seines Sohnes Wolfgang aus der Organisation Todt, in der er als Halbjude zum Dienst verpflichtet wurde, am 30.November 1944, vermutlich als Mitwisser, verhaftet und in das Konzentrationslager Schwetig überführt, wo er schon am nächsten Tag hingerichtet worden sei. Nach Aussage des Mithäftlings Alfred Donath, eines Kommunisten aus Cottbus, war bereits einen Tag nach Hammerschmidts Ankunft seine nackte Leiche mit einem Kopfschuss in einer Güllegrube gefunden worden.

Peter Becker, 04.02.2019

Zusammengestellt nach Materialien der Söhne Wolfgang und Helmut Hammerschmidt

Über Peter Becker 361 Artikel
Jahrgang 1948, Diplomlehrer, Freier Journalist und Fotograf

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